ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER OEKOSTROM GMBH FÜR DEN VERKAUF VON "SIMON"
PRÄAMBEL
Die Verkäuferin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, UID: ATU49096400, FN 188769b.
Die Verkäuferin beabsichtigt, mit Unterstützung eines "PreSales Crowdfunding" die Anlauffinanzierung des Projekts "simon" sicherzustellen. Bei "simon" handelt es sich um eine portable Solaranlage, die zur Erzeugung von Solarstrom im privaten Bereich genutzt werden soll. Die Verkäuferin beabsichtigt, zumindest 1.000 Kaufverträge abzuschließen, um nach Erreichen dieser Schwelle die Errichtung einer Produktionsstraße und die Herstellung von 1.000 Stück "simon" vorab zu finanzieren. Die ersten 1.000 Käufer sollen "simon" zum Vorzugspreis von € 499,00 inkl. USt. erhalten.
Das "PreSales Crowdfunding" wird über die Plattform 1000x1000.at der 1000x1000 Crowdbusiness GmbH beworben, wodurch ein höherer Bekanntheitsgrad für "simon" erreicht und dadurch ein zusätzliches Umsatzwachstum generiert werden soll.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien wie folgt:
1. KAUFABREDE, AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG
1.1.
Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nach erfolgter Bestellung erhält der Käufer zunächst eine Benachrichtigung per E-Mail, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. Der Kaufvertrag kommt erst durch die nachfolgende Annahme durch die Verkäuferin oder 1000x1000 zustande.
1.2.
Der Kaufvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Verkäuferin bis spätestens zum 08.08.2015 mindestens 1.000 Kaufverträge dieser Art abgeschlossen hat und die von den Käufern zu zahlenden Geldbeträge auf dem Konto der Treuhänderin eingelangt sind. Der Abschluss von 1.000 Kaufverträgen gilt als erfolgt, wenn auf der Plattform 1000x1000.at/simon diese Zahl abgeschlossener Kaufverträge angezeigt wird.
1.3.
Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, so kann die Verkäuferin die in Punkt 1.2 genannte Frist einmalig um 1 Monat verlängern, sodass der Kaufvertrag erst mit jenem Zeitpunkt zustande kommt, wenn bis zum 08.09.2015 1.000 Kaufverträge dieser Art abgeschlossen worden und die von den Käufern zu zahlenden Geldbeträge auf dem Konto der in Punkt 3.1. genannten Abwicklungsstelle eingelangt sind. Die Verkäuferin hat den Käufer über Ausübung dieses Wahlrechts noch vor 08.08.2015 per Mitteilung an die von ihm bekannt gegebene Email-Adresse sowie über die Plattform 1000x1000.at/simon zu informieren.
2. KAUFPREIS, VERSANDKOSTEN, RÜCKSENDEKOSTEN BEI WIDERRUF
2.1.
Der Kaufpreis für "simon" beträgt für die ersten 1.000 abgeschlossenen Kaufverträge € 499,00 pro Einheit (inkl. Ust.). Ansonsten beträgt der Kaufpreis € 599.00 inkl. USt. pro Einheit.
2.2.
Der Kaufpreis für das Befestigungskit beträgt € 39,00 pro Einheit für die ersten 1.000 Stück, danach einheitlich € 49,00 pro Einheit.
2.3.
Die Versandkosten betragen für alle Sendungen einheitlich € 29,00 inkl. USt. pro Einheit.
2.4.
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten betragen je nach Lieferland den während des Vorbestellungsvorganges genannten Endpreis.
2.5.
Die Kosten für Rücksendungen sind vom Käufer getragen. Die Rücksendung ist an die Adresse der Verkäuferin zu richten.
3. ZAHLUNGSABWICKLUNG UND ZAHLUNG
3.1.
Wirecard Central Eastern Europe GmbH Firmenbuchnummer FN 195599 x Firmensitz: Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt (nachstehend kurz "Wirecard") wird als Abwicklungsstelle für den zu zahlenden Kaufpreis fungieren und diesen vom Käufer vereinnahmen.
3.2.
Der Käufer verpflichtet sich sohin zur Leistung des oben genannten Kaufpreises. Der Käufer erteilt den unwiderruflichen Auftrag an Wirecard, den vereinnahmten Betrag binnen angemessener Frist, längstens aber binnen 14 Werktagen nach Eingang und Erreichen der oben genannten Mindestanzahl an abzuschließenden Kaufverträgen, an die Verkäuferin weiterzuleiten. Wird die Fundingschwelle nicht bis zum 08.08.2015 bzw. zum Ende der verlängerten Frist gemäß Punkt 1.3. erreicht, wird Wirecard den jeweiligen Förderbetrag an den Käufer binnen 14 Werktagen rücküberweisen. Im Falle eines berechtigten Widerrufs des Vertrags durch den Käufer sind alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Verkäuferin eingegangen ist.
3.3.
Wirecard übernimmt als Abwicklungsstelle lediglich die Verpflichtung zur Weiterleitung des als Vorfinanzierung dienenden Geldbetrages des Käufers. Eine Haftung für die Realisierung des zu fördernden Projektes seitens Wirecard oder 1000x1000 besteht nicht.
3.4.
1000x1000 wird zudem Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten des Käufers an die Verkäuferin übermitteln.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
4.1.
Die Lieferzeit beträgt max. 6 (sechs) Monate ab verbindlichem Einlangen der 1000sten (eintausendsten) Vorbestellung.
4.2.
Lieferungen können nur nach Österreich und Deutschland erfolgen.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
5.1. Für die Verwendung in Österreich
5.1.1.
Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für die Zulässigkeit der Verwendung des simon. Der Käufer hat eigenverantwortlich zu beurteilen, ob die Verwendung von simon in seiner jeweiligen konkreten Situation zulässig ist. Die Verkäuferin stellt dem Käufer jedoch nachstehend einige Hinweise zur Verfügung, die dem Käufer diese eigenverantwortliche Beurteilung erleichtern soll.
5.1.2. Sicherstellung, dass keine Netzeinspeisung erfolgt
Die Verkäuferin weist darauf hin, dass es durch die Verwendung des Produkts nicht zu einer Verfälschung der Messung des Strombezugs aus dem Verteilernetz kommen darf. Es muss sichergestellt sein, dass jede aus dem Netz bezogene Kilowattstunde auch an den Lieferanten gezahlt wird und für jede aus dem Netz bezogene Kilowattstunde auch die Netznutzungsentgelte samt Zuschlägen bezahlt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe ist auch gerichtlich strafbar.
Moderne Zähler (Smart Meter und Bidirektionale Zähler) können den Strombezug und eine allfällige Stromeinspeisung getrennt messen. Manche Stromzähler sind auch mit einer Rücklaufhemmung ausgestattet und werden dadurch zumindest bei der Messung des Strombezugs durch Einspeisungen nicht verfälscht. In diesen Fällen kann es durch eine Stromeinspeisung in das Netz nicht zu einer Verfälschung der Messung des Strombezugs kommen. In Fällen, in denen Stromzähler bei einer Stromeinspeisung in das Netz rückwärts laufen, wird die Messung des Strombezugs jedoch verfälscht werden, wenn es zu einer Stromeinspeisung kommt. In einem solchen Fall ist sicherzustellen, dass der simon nie mehr Strom erzeugt, als im Haushalt gleichzeitig verbraucht wird.
5.1.3. Mögliche Verletzung von Vertragsklauseln aus dem bestehenden Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber:
Die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungs- und Verteilernetzen (TOR), auf die in den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz verwiesen wird, sehen vor, dass der Parallelbetrieb einer Erzeugungsanlage den Abschluss eines Netzzugangsvertrags mit dem Netzbetreiber erfordert. Die Technischen Ausführungsbestimmungen der Netzbetreiber sagen auch, dass Photovoltaikanlagen nur nach technischer Beurteilung der Netzrückwirkungen durch den Netzbetreiber angeschlossen werden dürfen. Diese Bestimmungen differenzieren nicht danach, ob durch die Erzeugungsanlage überhaupt eine Einspeisung in das Netz erfolgt oder nicht. Es ist denkbar zu argumentieren, dass diese Bestimmungen, insoweit sie sich auch auf Erzeugungsanlagen beziehen, die nicht in das Verteilernetz einspeisen, gröblich benachteiligend und damit nichtig sind. Eine Einspeisung ins Stromnetz ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz ohne Rücksprache mit dem Verteilernetzbetreiber aber jedenfalls nicht gestattet. Das Risiko eines möglichen Verstoßes gegen anwendbare Vertragsklauseln aus einem bestehenden Netzzugangsvertrag trägt der Käufer.
5.1.4. Mögliche behördliche Genehmigungspflichten:
Das Anbringen von simon könnte (vergleichbar einer Satellitenantenne) je nach Bundesland und je nach Art der Anbringung eine elektrizitätsrechtliche und/oder baurechtliche behördliche Genehmigungspflicht auslösen. Nach den jeweils anzuwendenden Bauordnungen kann eine Bewilligungspflicht oder eine Anzeigepflicht bestehen.
5.1.5.
Die Zulässigkeit der Verwendung des simon ist keine zugesicherte Eigenschaft! Aufgrund der vorstehend beschriebenen Umstände sichert die Verkäuferin dem Käufer nicht zu, dass simon betrieben werden darf. Die Zulässigkeit der Verwendung von simon bildet also keine von der Verkäuferin zugesicherte Eigenschaft und ist daher von Gewährleistungsansprüchen nicht umfasst.
5.1.6.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird von der Verkäuferin, sofern nicht anders gesetzlich festgelegt, keine Haftung übernommen.
5.2. Für die Verwendung in Deutschland
5.2.1.
Für den Einsatz von simon in Deutschland bestehen rechtliche Vorgaben. Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Hinweise und prüfen Sie, ob Sie simon für den von Ihnen beabsichtigten Einsatzzweck betreiben dürfen. Sie müssen eigenverantwortlich beurteilen, ob simon für den von Ihnen beabsichtigten Einsatzzweck betrieben werden darf. Die Verkäuferin und Greenpeace Energy eG übernimmt keine Gewähr dafür und sichert Ihnen nicht zu, dass Sie simon für den von Ihnen beabsichtigten Einsatzzweck betreiben dürfen.
5.2.2.
Lesen Sie zudem vor der Installation und vor der Inbetriebnahme des simon die Gebrauchsanleitung. Ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu Schäden an Personen und Sachen führen. Sollten Sie den simon zu einem späteren Zeitpunkt an einen Dritten weitergeben, übergeben Sie bitte auch diese Hinweise und die Gebrauchsanleitung.
5.2.3.
Der Betrieb des simon erfüllt bei einem Anschluss über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose derzeit nicht alle technischen Vorgaben, die in Deutschland als allgemein anerkannte Regeln der Technik vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) definiert werden. Der VDE begründet dies u.a. damit, dass bei einem Anschluss über eine gewöhnliche Haushaltssteckdose Stromschlag- und Brandgefahren nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Dieser Umstand führt nicht zu einem Verwendungsverbot des simon, seine Verwendung erfolgt aber stets auf eigene Gefahr.
5.2.4
Ihr Stromzähler darf nicht rückwärts laufen und es darf keine Einspeisung in das Verteilnetz erfolgen, an das Ihr Hausstromnetz angeschlossen ist. Sie können diese Fälle verhindern, wenn Sie eine Einspeisung des vom simon erzeugten Stroms in das Verteilnetz ausschließen können. Hierzu empfehlen wir, den simon nur anzuschließen, wenn sichergestellt ist, dass der erzeugte Strom zeitgleich vollständig im eigenen Haushalt verbraucht werden kann oder ein Stromzähler mit Rücklaufhemmung in ihrem Hausstromnetz verwendet wird, der auch eine Einspeisung in das Verteilnetz technisch verhindert. Anderenfalls können der Netzbetreiber oder Ihr Energieversorger Ansprüche geltend machen.
5.2.5
Hinsichtlich der Installation des simon an Gebäuden erteilen die zuständigen Behörden auf Anfrage Auskunft über mögliche baurechtliche oder sonstige rechtliche Anforderungen (bspw. Denkmalschutz).
5.2.6
Der geplante Einsatz eines simon sollte außerdem mit Ihrem Vermieter geklärt werden, soweit Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Räume sind.
6. WIDERRUFSRECHT
6.1.
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, simon in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts abgesandt wird. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: oekostrom GmbH, z.Hd. simon, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, Österreich, Fax: 0043 50575-9555, E-Mail-Adresse: info[at]simon.energy
6.2.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat die Verkäuferin dem Käufer alle Zahlungen, die sie vom Käufer erhalten hat, mit Ausnahme der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung an ein vom Käufer angegebenes deutsches oder österreichisches Bankkonto zurückzuzahlen. Für die Nennung des Bankkontos hat der Käufer der Verkäuferin Vorname, Nachname, PLZ, Ort, IBAN und BIC des Empfängers schriftlich mitzuteilen. Die Frist zur Rückzahlung beginnt mit dem vollständigen Empfang der Widerrufserklärung samt Bankdaten.
7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
7.1.
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien, erster Bezirk, zuständig. Es findet österreichisches Recht ohne dessen Regeln des internationalen Privatrechts und ohne das einheitliche Kaufrecht der Vereinten Nationen Anwendung.
7.2.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertrages eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken dieses Vertrages. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch solche zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entsprechen.
7.3.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
7.4.
Käufer in Österreich treten aus dem Erwerb des simon ggf. entstehende Energieeffizienzmaßnahmen an die Verkäuferin ab und berechtigt die Verkäuferin dazu, die Energieeffizienzmaßnahme im Rahmen der Meldung der erzielten Einsparung zu berücksichtigen.