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Endlich: Crowdfunding Gesetzesentwurf für Österreich!

Ein Jahr später als angekündigt, legt die Regierung einen Gesetzesentwurf für Crowdfunding in Österreich auf den Tisch. Das Ergebnis kann sich im internationalen Vergleich sehen lassen: Während die Investitionen je Privatperson zu deren Schutz begrenzt werden, wird das Einsammeln von Kapital für Unternehmer zukünftig einfacher. Die volle Prospektpflicht gilt künftig erst ab einem Projektvolumen von fünf Millionen Euro (bisher: 250.000 Euro). Alle Beträge darunter unterliegen in zwei Abstufungen vereinfachten Informationspflichten.

Hier die geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Detail:

Einzelanlagebeschränkungen für Investoren

  • Bis 5.000 Euro gibt es keine Beschränkung
  • Auf Basis einer Erklärung, dass das geplante Investment im Rahmen der Einkommensverhältnisse des Investors liegt, können auch größere Beträge investiert werden.

 

Prospektpflicht für Unternehmer

  • Informationsblatt ab 100.000 Euro einseitig vom Emittent veröffentlicht
  • Prospekt light ab 1,5 Mio Euro
  • Volle Prospektpflicht ab 5 Mio Euro

Besondere Informationspflichten und gewerberechtliche Auflagen sind für Betreiber von Crowdfunding Plattformen vorgesehen. Dies betrifft vor allen die Prüfung der Investmentangebote und die Information von Investoren bzgl. Risikohinweise und Empfehlungen für die Risikostreuung. Die Plattform www.1000×1000.at erfüllt in dieser Hinsicht bereits zum heutigen Zeitpunkt alle Anforderungen.

Fazit: Aus heutiger Sicht ist aus den bisherigen Verhandlungen zwischen Vertretern der Wirtschaft und Vertretern der Konsumentenschützer ein zukunftsorientierter Rechtsrahmen resultiert. Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Diskussionen ein konstruktives Endergebnis im Sinne eines moderenen “Innovationsstandorts Österreich” liefern.