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Risikohinweis

 

1. Crowdinvesting nach dem österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz 2015:

 

Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. 

Die Beteiligung an einem Crowdinvesting-Projekt (zB in Form von partiarischen Nachrangdarlehen, Genussrechte) ist ein Risikoinvestment und kann im Worst Case, bei Insolvenz des Unternehmens, zu einem Totalverlust der Einlage (Investitionssumme) führen. Das Risiko beschränkt sich jedoch auf die getätigte Investitionssumme und es besteht keine Nachschusspflicht.

Durch 1000x1000 erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. Die auf der 1000x1000-Webseite verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung von 1000x1000 dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. 1000x1000 ist nicht verpflichtet, über laufende Entwicklungen des Crowdinvestingprojektes zu berichten.

Es obliegt allein dem Crowdinvestor, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der 1000x1000-Webseite in Crowdinvestingprojekte investiert und in welches Crowdinvestingprojekt er investiert. 1000x1000 empfiehlt daher, sich vor der Investition in ein Crowdinvestingprojekt und auch während der Laufzeit der Beteiligung gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung zu informieren.

Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden. Um Ihr persönliches Risiko zu minimieren, ist es weiter sinnvoll, das für Crowdfunding eingesetzte Kapital über unterschiedliche Projekte zu streuen.

1000x1000 stellt dem Projektinhaber lediglich eine Gelegenheit zur Präsentation seines Projekts sowie die digitale Infrastruktur für eine wie immer geartete Beteiligung an diesem Projekt durch die Nutzer bereit. Verantwortlich für sämtliche Inhalte und Angaben auf den Projektseiten ist ausschließlich die zu finanzierende Gesellschaft selbst. Sie ist Emittent und Anbieter der Vermögensanlage. Seitens des Betreibers der Internet-Dienstleistungsplattform wird keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Die Angaben und Inhalte werden von 1000x1000 nicht auf inhaltliche Schlüssigkeit, Richtigkeit, Wirtschaftlichkeit oder rechtliche Zulässigkeit überprüft. 

Weiters sind die von den Unternehmen gemachten Prognosen keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Crowdinvestings sind daher nur für Investoren geeignet, die das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals verkraften können. Die Entscheidung für ein Investment trifft jeder Investor unabhängig und eigenverantwortlich.

Es besteht nur ein eingeschränkter Markt für Beteiligungen an Crowdinvestingprojekten. Die Veräußerung von Beteiligungen an Crowdinvestingprojekten ist daher in Ermangelung eines Marktes nur stark eingeschränkt möglich.

 

Zusammengefasst sind die Hauptrisiken:

Insolvenzrisiko

Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners (Emittenten). Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führt regelmäßig zu einem Totalverlust.

Totalverlustrisiko

Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos wird. Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher.

Malversationsrisiko

Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen des Partners (zB Emittenten) zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können die Gesellschaft des Partners mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen.

Klumpenrisiko

Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn man keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.

Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen

Darunter ist zu verstehen, dass Ihre Investitionen nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt.

 

 

2. Crowdfunding (Reward, Reward Pre-Sales Projekte) – ausserhalb des österreichischen Alternativfinanzierungsgesetz 2015

 

Crowdfunding Projekte (Reward, Reward Pre-Sales) sind rechtlich gesehen keine Vermögensveranlagungen und fallen nicht unter das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz. Rechtlich gelten andere Gesetze wie das Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), das  Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das E-Commerce Gesetz (ECG).

Es erfolgt ein Erwerb einer Projektförderfinanzierung, der Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung über Crowdfunding und auch dieser beinhaltet ein gewisses Risiko. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der vorab hingegebene Kaufpreis, Förderpreis teilweise oder zur Gänze verloren ist, dies insbesondere dann, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

In diesem Fall werden im schlimmsten Fall die Gegenleistungen nicht mehr ausgeliefert und die Verträge somit nicht mehr erfüllt.

Ansonsten gelten analog die Angaben zum Crowdinvesting unter Punkt 1.