Was muss ich zu den Investitionsmöglichkeiten wissen?
Lending based Crowdfunding (Nachrangdarlehen)
Ein Nachrangdarlehen ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber einem anderen Geld zur Nutzung überlässt - in der Regel gegen Zahlung von Zinsen. Die Ausschüttung der Zinsen kann sowohl in Geldform als auch z.B. mittels Dienstleistungs- oder Produktgutscheinen erfolgen. Hierbei kann es sich um eine fixe Verzinsung oder auch um variable Verzinsungen (je nach Investitionshöhe, aber auch abhängig vom z.B. Gewinn) handeln. Auch Kombinationsmodelle sind denkbar. Die jeweiligen Detailkonditionen entnehmen Sie den einzelnen Projekten. Die Vereinbarung beim Nachrangdarlehen ist grundsätzlich, dass die Zinsen und das Darlehen bei dessen Fälligkeit erst dann gezahlt werden müssen, wenn das Unternehmen sich das leisten kann, ohne zahlungsunfähig zu werden.
Equity based Crowdfunding (Genussrechte)
Diese Form wird auch als “Crowdinvesting” bezeichnet. Die Geldgeber beteiligen sich dabei direkt an Unternehmen. Die Crowdinvestoren sind am Unternehmensgewinn und am Substanzwert des Unternehmens beteiligt, nehmen dafür aber auch den Totalverlust des eingesetzten Kapitals in Kauf.
Ihr Investment wird in Form einer sogenannten Treuhandbeteiligung an Genussrechten umgesetzt. Wir beteiligen uns in Form von Genussrechtskapital an dem jeweiligen Unternehmen und werden den von Ihnen übernommen Anteil treuhändig für Sie halten.
Pre-Sales Crowdfunding
Hier erhalten die Geldgeber eine materielle Gegenleistung (Dienstleistung oder Produkt) für ihre Investition. Es fließt aber in der Regel kein Geld zurück an die Geldgeber. Die detaillierten Vereinbarungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Projekten.